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Demokratie -Teil 3: Staatsorgane

„So, meine lieben Kinder! Seid ihr wieder aus der Pause zurück?“, fragt der Professor in die Runde.
„Aber natürlich!“, antwortet René.
„Dann kann es ja weitergehen! Wie versprochen, möchte ich euch heute etwas über Staatsorgane erklären. Als erstes widmen wir uns den Organen der rechtsprechenden Gewalt, der sogenannten Judikative. Dazu zählen sämtliche Gerichte und Richter, die Urteile aussprechen. Dabei gibt es unterschiedliche Zweige, die sich durch die verschiedenen Fachgebiete ergeben. Außerdem gibt es verschiedene Stufen auf Landes- und Bundesebene.

Die linke Spalte gilt als sogenannte ‚Ordentliche Gerichtsbarkeit‘. Sie widmet sich beispielsweise Strafverfahren, wie sie bei Diebstahl oder Betrug vorgesehen sind.“
„Warum gibt es so viele verschiedene Gerichte?“, fragt Marie.
„Zum einen gibt es unterschiedliche Fachrichtungen. Im Laufe der Jahre wurden die Gesetze komplizierter und umfangreicher, sodass die Richter ein immer größeres Wissen benötigten. Daher wurden Fachbereiche geschaffen. Das ist wie bei euren Lehrern. Die mehreren Stufen werden auch Instanzen genannt. Sie unterscheiden sich u.a. in der Anzahl und Art der Besetzung. Bei den Bundesgerichten sind die dort tätigen Richter alle Berufsrichter, während bei den unteren Instanzen auch Laienrichter an den Urteilen beteiligt sind. Diese Laienrichter, auch Schöffen genannt, sind keine ausgebildeten Richter.“
„Was denn dann?“, möchte Chantalle wissen.
„Schöffe kann jeder werden. Natürlich gibt es gewisse Voraussetzungen, wie Alter und Staatsangehörigkeit. Selbstverständlich darf derjenige darf keine Straftaten begangen haben. Wenn ein Richter sein Urteil verkündet, spricht er es ‚im Namen des Volkes‘ aus. Dies hängt mit den Laienrichtern zusammen, da durch sie das Volk in die Rechtsprechung mit eingebunden ist.“
„Warum gibt es bei manchen Bereichen 4 Stufen und bei anderen nur zwei?“, fragt René.
„Das ist eine gute Frage, René. Ich erkläre es euch an einem Beispiel: Nehmen wir an, ich fühle mich von meinem Arbeitgeber schlecht behandelt, weil er meinen Arbeitsvertrag nicht einhält. Dann muss ich zunächst eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Urteilt dieses Gericht zu meinen Gunsten, mein Arbeitgeber aber glaubt, dass er im Recht ist, dann kann er dem Urteil widersprechen und es gibt eine erneute Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht. Das ist dann die zweite Instanz. Gibt diese mir auch Recht, kann mein Arbeitgeber ein Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht anstreben. Dieses wird überprüfen, ob das Landesarbeitsgericht die bestehenden Gesetze richtig angewendet hat.
Manchmal richtet sich die Instanz auch nach dem Inhalt der Klage. Bei besonders schweren Straftaten ist direkt der Bundesgerichtshof zuständig, und nicht ein Landesgericht.
Das sind bei weitem aber noch nicht alle Gerichte. Dazu gibt es beispielsweise noch das besondere Bundesverfassungsgericht. Dort können Bürgerinnen und Bürger eine Klage einreichen, wenn sie sich in ihren Grundrechten verletzt fühlen. Das nennt man eine ‚Verfassungsbeschwerde‘. Diese Beschwerde kann sich gegen ein Gesetz, gegen ein Urteil eines anderen Gerichts oder gegen das Handeln einer Behörde richten. Sofern der Betroffene bei den vorherigen Instanzen keinen Erfolg hatte, kann er eine Verfassungsbeschwerde einreichen. Die Besonderheit bei diesem Gericht ist, dass es auf Antrag des Bundestages, der Bundesregierung oder einer Landesregierung Gesetze auf die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz überprüft und somit auch zu einem sehr kleinen Teil in die Gesetzgebung, die sogenannte Legislative, eingebunden ist. Manche Urteile, die dieses Gericht ausspricht, werden sogar Gesetze. Das ist deswegen besonders, weil es ja ‚Gewaltenteilung‘ heißt. Legislative, Judikative und Exekutive sollten daher voneinander unabhängig sein. Das Bundesverfassungsgericht ist da eine kleine Ausnahme“, erklärt der Professor.
„Herr Professor, das sind mal wieder sehr viele Fremdwörter!“, unterbricht Chantalle. „Wie soll ich mir das denn alles merken?“
„Für ‚Legislative‘ fällt mir eine gute Eselsbrücke ein. Du hast ja Latein“, antwortet der Professor schmunzelnd. „In dem Wort steckt die Vokabel ‚lex bzw. legis‘ – Gesetz. Die Organe, die für die Gesetze in Deutschland zuständig sind, sind u.a. der Bundesrat und der Bundestag bzw. die Landtage. Die Mitglieder werden durch regelmäßige Wahlen von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt.

Fehlt noch die Exekutive. Das ist der Teil, der für die Ausführung der Gesetze zuständig ist. Könnt ihr euch vorstellen, wer dazu gehört?“, fragt der Professor seine Schüler.
„Die Polizei!“, antwortet René.
„Genau! Und noch?“
„In der letzten Stunde haben Sie auch noch ‚Behörden und Regierungen’ gesagt“, wirft Marie in die Gruppe.
„Das stimmt auch. Zu der Exekutiven gehören sehr viele verschiedene Einrichtungen. Zum einen Behörden, wie das das Finanzamt oder die Polizei. Dann aber auch die Stadtverwaltungen wie das Schulamt und das Ordnungsamt. Zusätzlich aber auch Regierungen wie die Minister in den Bundes- und Landesregierungen und der Bundeskanzler bzw. die Bundeskanzlerin. Wie bei der Judikative und der Legislativen gibt es auch hier sowohl auf Bundes- wie auf Landesebene verschiedene Vertreter.

Zwischen der Legislativen und der Exekutiven gibt es Verflechtungen: So sind die Minister einer Regierung auch häufig Mitglieder des Bundestages.
Aber jetzt quäle ich euch nicht weiter und schließe die Stunde. Den freien Nachmittag habt ihr euch redlich verdient“, beendet der Professor seinen Vortrag.